Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

Vertragspartner (nachfolgend „Agentur“) ist:

Desch Media

Hingbergstr. 349

45472 Mülheim an der Ruhr

Nordrhein-Westfalen

USt.-IdNr.: DE347698250

Vertretungsberechtigte Person: Artur Desch

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich der AGB

(1) Maßgebend für jeden Vertrag ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

(2) Ergänzend, sofern diese AGB nichts Abweichendes regelt, gelten darüber hinaus die Bestimmungen des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils zum Leistungszeitpunkt aktuellen Fassung.

(3) Die AGB der Agentur gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn im Einzelfall nicht noch einmal ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.

(4) Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur diesen im Einzelfall nicht gesondert schriftlich widerspricht.

§ 2 Vertragsschluss, Zustandekommen des Vertrags

(1) Sämtliche Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Grundlage für den Vertragsabschluss bildet das jeweilige Angebot der Agentur, in welchem Geltungsbereich und Umfang des Auftrags in einer detaillierten Leistungsbeschreibung definiert wird.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde nach einem Angebot der Agentur das Angebot schriftlich bestätigt und die Arbeiten einvernehmlich begonnen wurden. Die einzelnen Leistungen und die dafür zu entrichtende Vergütung werden im Angebot genannt. Werden im Angebot Termine genannt, so sind dies unverbindliche Orientierungshilfen, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(3) Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch die Agentur, nicht hingegen ein bestimmter, durch den Kunden erhoffter Erfolg. Die Agentur ist berechtigt, zur Durchführung des Vertrages sich Dritter (insbesondere Subunternehmer und/oder freier Mitarbeiter) zu bedienen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der Agentur schriftlich mitzuteilen.

(5) Sonder- oder Mehrleistungen, die nicht bereits im Angebot enthalten sind, sind nach dem im Angebot angegebenen Stundensatz zu vergüten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, schuldet der Kunde eine angemessene Erhöhung der Vergütung.

(6) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Die Agentur schuldet die Umsetzung der beauftragten Leistung nach der Projektbeschreibung sowie im Rahmen des einzelvertraglich beschriebenen Leistungsumfangs. Sollten durch abweichende Wünsche und Änderungen Mehrkosten entstehen, sind diese vom Kunden zu tragen.

(2) Verbindliche Termine sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

(3) Drittanbieter können Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen stoppen oder einstellen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, eine Fortsetzung der Werbekampagne bei dem Drittanbieter zu erwirken. Bei einer Sperrung des Werbekontos obliegt es dem Kunden, eine Entsperrung beim Drittanbieter zu erwirken. Der Vergütungsanspruch gegenüber der Agentur bleibt für die Zeit der Unterbrechung oder Einstellung der Werbemaßnahmen sowie im Falle einer Sperrung des Werbekontos bestehen.

(4) Die Agentur wird im Rahmen der Leistungserbringung auf die Einhaltung der Werberichtlinien der Drittanbieter achten. Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass Werbemaßnahmen von Drittanbietern nicht beanstandet werden. Müssen Werbemaßnahmen ohne Verschulden der Agentur unterbrochen werden, so bleibt der Anspruch auf Vergütung bestehen.

(5) Die Vergütung der Agentur umfasst nicht die an Dritte zu zahlenden Gebühren für die Schaltung von Werbung.

(6) Für unvorhersehbaren Mehraufwand und sonstige Zusatzleistungen kann die Agentur eine zusätzliche Vergütung beanspruchen. Der Kunde wird im Vorfeld darüber informiert.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Preise werden in EUR angegeben und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet.

(2) Die Vergütung ist vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung mit Vertragsschluss nach Leistungserbringung zu Beginn des jeweiligen Folgemonats ohne Abzug fällig. Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen.

(3) Die Agentur ist berechtigt, ein Drittel des Auftragsvolumens nach Auftragserteilung als Abschlag in Rechnung zu stellen.

(4) Die Agentur ist berechtigt, nach Erbringung einer abnahmefähigen Teilleistung, Zwischenrechnungen zu stellen.

(5) Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

(6) Sofern der Kunde der Agentur in Zahlungsverzug ist, ist die Agentur berechtigt, dem Kunden das Recht der Nutzung der Leistungen zu untersagen und sein Eigentumsrecht an allen nicht vollständig bezahlten Leistungen abzuerkennen.

(7) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

(8) Der Kunde ist verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung notwendigen Kosten Dritter (Fremdkosten) nach Ankündigung durch die Agentur zu zahlen und der Agentur ggf. entsprechende Vollmachten zur Auftragserteilung im Namen und auf Rechnung des Kunden zu erteilen. Sofern die Agentur hier in Vorleistung geht, sind diese Kosten, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung und abweichend von den sonstigen Fälligkeitsregelungen, unverzüglich zu erstatten.

(9) Der Kunde ist nach vorheriger Abstimmung verpflichtet, die Kosten notwendiger technischer Maßnahmen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, zu erstatten.

(10) Wird ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, kann dies für die gesamte Geschäftsbeziehung genutzt werden.

§ 5 Leistungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit die Agentur die vertraglichen Leistungen erbringen kann. Insbesondere wird er alle für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen erteilen.

(2) Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Agentur unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle von der Agentur erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel festzustellen und umgehend schriftlich mitzuteilen. Führt die Agentur auf Wunsch des Kunden eine Fehlersuche durch und stellt sich heraus, dass keine Fehler vorliegen oder die Fehler nicht von der Agentur zu vertreten sind, kann die Agentur den Aufwand in Rechnung stellen.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann die Agentur die vereinbarten Leistungen in Rechnung stellen. Auch wenn der Auftrag wegen fehlender Informationen nicht vollständig ausgeführt werden kann. Entsteht durch einen späteren Abschluss zusätzlicher Aufwand, kann die Agentur diesen in Rechnung stellen.

(5) Die Parteien bzw. deren Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.

(6) Der Kunde wird im Zusammenhang mit dem jeweiligen Projekt Aufträge an andere Leistungserbringer im Tätigkeitsbereich der Agentur nur im Einvernehmen der Agentur vergeben.

(7) Der Kunde verpflichtet sich dazu das von der Agentur im Rahmen der Projektdurchführung eingesetzte Personal in den 5 Jahren nach Abschluss des Projektes ohne Mitwirkung der Agentur weder direkt noch indirekt zu beauftragen.

(8) Der Kunde trägt das Risiko, dass erarbeitete Leistungen rechtlich zulässigerweise verwendet werden können und nicht gegen Namensrechte, Kennzeichenrechte, Designrechte, Markenrechte oder Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder anderweitiger gesetzlicher Vorschriften verstoßen. Eine rechtliche Prüfung kann auf Wunsch des Kunden erfolgen, wobei dieser die dafür entstehenden Rechtsberatungskosten zu tragen hat.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Stellt der Kunde der Agentur Vorlagen, Daten und Informationen zur Verwendung in der Gestaltung zur Verfügung, sichert er zu, dass er zur Weitergabe und Verwendung berechtigt ist und stellt die Agentur von Ersatzansprüchen Dritter frei. Eventuell anfallende Gebühren an Dritte (z.B. Verwertungsgesellschaften) sind durch den Kunden abzuführen.

(2) Die von der Agentur erstellten Werbemittel (Skizzen, Entwürfe, Posts, Copys, Bilder, Videos, Layouts, Dokumente, Arbeitsergebnisse und sonstige elektronischen Daten), die im Rahmen des Auftrags durch die Agentur angefertigt werden, verbleiben nach Ablauf der Vertragsbeziehung im Eigentum von der Agentur. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Werbemittel und ist nicht berechtigt, diese nach Ablauf des Vertrages weiter zu nutzen. Die Werbemittel können nachträglich gegen ein Nutzungsentgelt zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Kunden über. Das vom Kunden erworbene und ihm übertragene Nutzungsrecht darf ohne vorherige Absprache mit der Agentur Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

(3) Die Agentur behält sich vor, von ihrem Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen und erbrachte Leistungen für Eigenwerbung zu publizieren. Der Kunde erteilt der Agentur die Erlaubnis, dessen Firmenlogo und den erstellten Content für Werbezwecke als Referenzen nutzen zu dürfen.

§ 7 Haftung

(1) Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Diese Verantwortung richtet sich nach den allgemeinen Gesetzen und Vorschriften, insbesondere den Haftungsbestimmungen dieses Vertrages. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projektmaßnahmen trägt der Kunde. Die Agentur haftet in keinem Fall für die in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über die Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für den patent-, urheber- und markenrechtlichen Schutz oder die Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzepte, Entwürfe etc.

(2) Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet die Agentur nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen.

(4) Aufgrund der Beschaffenheit des Internets, von Computersystemen, Smartphones, Tablets und anderen Endgeräten wird keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Software, Webseiten o.ä. übernommen.

(5) Dem Kunden ist bekannt und er akzeptiert, dass Software und Webseiten nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht völlig fehlerfrei erstellt werden können. Es kann auch vorkommen, dass ein Code nicht von jedem Endgerät richtig ausgelesen, interpretiert oder verarbeitet wird. Trotz der pflichtgemäßen Bemühungen der Agentur kann dies nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Agentur übernimmt daher keine Haftung dafür.

(6) Für mangelhafte Leistungen von Drittfirmen wird keine Haftung übernommen. Die Agentur verpflichtet sich, etwaige Ansprüche aus Gewährleistungsrechten gegenüber Dritten an den Kunden abzutreten.

(7) Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, die Agentur bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten nach besten Kräften zu unterstützen.

(8) Im Falle höherer Gewalt sind sämtliche Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

§ 8 Kündigung

(1) Der Vertrag wird für die Dauer des jeweils konkret mit dem Kunden vereinbarten Zeitraums abgeschlossen (Vertragslaufzeit) unter Geltung der jeweils mit dem Kunden konkret vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Falls nichts anderes vereinbart wird, gilt eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat mit eingeschriebenem Brief aufgelöst werden.

(2) Das wechselseitige Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für eine fristlose Auflösung des Vertrages durch die Agentur liegen u.a. vor, wenn:

- der Kunde seine Zahlungen einstellt

- der Kunde Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhalten und Begriffen gegenüber Drittparteien nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht verstößt

- Dritte die Zulässigkeit der durch den Kunden angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte angreifen.

(3) Im Falle einer Vertragsverletzung durch den Kunden steht der Agentur das Recht zu, diesem den Zugang zu bereit gestellten Diensten und Dienstleistungen zu sperren. Einem gesperrten oder gekündigten Kunden ist es nicht gestattet, einen anderweitigen Zugang zu den Diensten der Agentur einzurichten oder dieses zu versuchen.

(4) Nach Vertragsbeendigung ist die Agentur nicht verpflichtet, Inhalte, Links oder Daten zu speichern oder verfügbar zu halten. Alle Nutzungsrechte an den von der Agentur bereit gestellten Diensten erlöschen mit Vertragsbeendigung und der Zugang zu den Diensten wird gesperrt.

§ 9 Geheimhaltung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von der Agentur oder im Auftrag von der Agentur handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen, Dokumente, Einzelheiten und Daten, die als solche gekennzeichnet oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der gesamten Dauer des Vertrages und während 5 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 10 Datenschutz

(1) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt. Es sei denn, dass es für die Erbringung der Leistung, Dienstleistung bzw. Vermittlungsleistung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung für die Weitergabe besteht. Der Kunde erklärt sich mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner Daten gem. der gesonderten Datenschutzerklärung einverstanden.

(2) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Sämtliche Änderungen eines mit der Agentur geschlossenen Vertrages – wie auch die Eingehung des Vertrages – bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

(2) Auf sämtliche Verträge mit der Agentur ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.

(3) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz der Agentur (Mülheim an der Ruhr).

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden einvernehmlich durch eine wirksame oder durchführbare Regelung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

(5) Die Agentur ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zu ändern oder zu ergänzen, sofern es sich nicht um Klauseln handelt, die wesentliche Bestandteile des Vertrages darstellen.

(6) Sollte der Kunde den Änderungen der AGB widersprechen, ist die Agentur berechtigt, die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen, in die diese AGB einbezogen wurde, ordentlich zu kündigen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

Vertragspartner (nachfolgend „Agentur“) ist:

Desch Media

Hingbergstr. 349

45472 Mülheim an der Ruhr

Nordrhein-Westfalen

USt.-IdNr.: DE347698250

Vertretungsberechtigte Person: Artur Desch

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich der AGB

(1) Maßgebend für jeden Vertrag ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

(2) Ergänzend, sofern diese AGB nichts Abweichendes regelt, gelten darüber hinaus die Bestimmungen des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils zum Leistungszeitpunkt aktuellen Fassung.

(3) Die AGB der Agentur gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn im Einzelfall nicht noch einmal ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird.

(4) Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur diesen im Einzelfall nicht gesondert schriftlich widerspricht.

§ 2 Vertragsschluss, Zustandekommen des Vertrags

(1) Sämtliche Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Grundlage für den Vertragsabschluss bildet das jeweilige Angebot der Agentur, in welchem Geltungsbereich und Umfang des Auftrags in einer detaillierten Leistungsbeschreibung definiert wird.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde nach einem Angebot der Agentur das Angebot schriftlich bestätigt und die Arbeiten einvernehmlich begonnen wurden. Die einzelnen Leistungen und die dafür zu entrichtende Vergütung werden im Angebot genannt. Werden im Angebot Termine genannt, so sind dies unverbindliche Orientierungshilfen, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(3) Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch die Agentur, nicht hingegen ein bestimmter, durch den Kunden erhoffter Erfolg. Die Agentur ist berechtigt, zur Durchführung des Vertrages sich Dritter (insbesondere Subunternehmer und/oder freier Mitarbeiter) zu bedienen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der Agentur schriftlich mitzuteilen.

(5) Sonder- oder Mehrleistungen, die nicht bereits im Angebot enthalten sind, sind nach dem im Angebot angegebenen Stundensatz zu vergüten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, schuldet der Kunde eine angemessene Erhöhung der Vergütung.

(6) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Die Agentur schuldet die Umsetzung der beauftragten Leistung nach der Projektbeschreibung sowie im Rahmen des einzelvertraglich beschriebenen Leistungsumfangs. Sollten durch abweichende Wünsche und Änderungen Mehrkosten entstehen, sind diese vom Kunden zu tragen.

(2) Verbindliche Termine sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

(3) Drittanbieter können Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen stoppen oder einstellen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, eine Fortsetzung der Werbekampagne bei dem Drittanbieter zu erwirken. Bei einer Sperrung des Werbekontos obliegt es dem Kunden, eine Entsperrung beim Drittanbieter zu erwirken. Der Vergütungsanspruch gegenüber der Agentur bleibt für die Zeit der Unterbrechung oder Einstellung der Werbemaßnahmen sowie im Falle einer Sperrung des Werbekontos bestehen.

(4) Die Agentur wird im Rahmen der Leistungserbringung auf die Einhaltung der Werberichtlinien der Drittanbieter achten. Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass Werbemaßnahmen von Drittanbietern nicht beanstandet werden. Müssen Werbemaßnahmen ohne Verschulden der Agentur unterbrochen werden, so bleibt der Anspruch auf Vergütung bestehen.

(5) Die Vergütung der Agentur umfasst nicht die an Dritte zu zahlenden Gebühren für die Schaltung von Werbung.

(6) Für unvorhersehbaren Mehraufwand und sonstige Zusatzleistungen kann die Agentur eine zusätzliche Vergütung beanspruchen. Der Kunde wird im Vorfeld darüber informiert.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Preise werden in EUR angegeben und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet.

(2) Die Vergütung ist vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung mit Vertragsschluss nach Leistungserbringung zu Beginn des jeweiligen Folgemonats ohne Abzug fällig. Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen.

(3) Die Agentur ist berechtigt, ein Drittel des Auftragsvolumens nach Auftragserteilung als Abschlag in Rechnung zu stellen.

(4) Die Agentur ist berechtigt, nach Erbringung einer abnahmefähigen Teilleistung, Zwischenrechnungen zu stellen.

(5) Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

(6) Sofern der Kunde der Agentur in Zahlungsverzug ist, ist die Agentur berechtigt, dem Kunden das Recht der Nutzung der Leistungen zu untersagen und sein Eigentumsrecht an allen nicht vollständig bezahlten Leistungen abzuerkennen.

(7) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, es sei denn es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

(8) Der Kunde ist verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung notwendigen Kosten Dritter (Fremdkosten) nach Ankündigung durch die Agentur zu zahlen und der Agentur ggf. entsprechende Vollmachten zur Auftragserteilung im Namen und auf Rechnung des Kunden zu erteilen. Sofern die Agentur hier in Vorleistung geht, sind diese Kosten, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung und abweichend von den sonstigen Fälligkeitsregelungen, unverzüglich zu erstatten.

(9) Der Kunde ist nach vorheriger Abstimmung verpflichtet, die Kosten notwendiger technischer Maßnahmen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, zu erstatten.

(10) Wird ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, kann dies für die gesamte Geschäftsbeziehung genutzt werden.

§ 5 Leistungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit die Agentur die vertraglichen Leistungen erbringen kann. Insbesondere wird er alle für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen erteilen.

(2) Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Agentur unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle von der Agentur erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel festzustellen und umgehend schriftlich mitzuteilen. Führt die Agentur auf Wunsch des Kunden eine Fehlersuche durch und stellt sich heraus, dass keine Fehler vorliegen oder die Fehler nicht von der Agentur zu vertreten sind, kann die Agentur den Aufwand in Rechnung stellen.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann die Agentur die vereinbarten Leistungen in Rechnung stellen. Auch wenn der Auftrag wegen fehlender Informationen nicht vollständig ausgeführt werden kann. Entsteht durch einen späteren Abschluss zusätzlicher Aufwand, kann die Agentur diesen in Rechnung stellen.

(5) Die Parteien bzw. deren Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.

(6) Der Kunde wird im Zusammenhang mit dem jeweiligen Projekt Aufträge an andere Leistungserbringer im Tätigkeitsbereich der Agentur nur im Einvernehmen der Agentur vergeben.

(7) Der Kunde verpflichtet sich dazu das von der Agentur im Rahmen der Projektdurchführung eingesetzte Personal in den 5 Jahren nach Abschluss des Projektes ohne Mitwirkung der Agentur weder direkt noch indirekt zu beauftragen.

(8) Der Kunde trägt das Risiko, dass erarbeitete Leistungen rechtlich zulässigerweise verwendet werden können und nicht gegen Namensrechte, Kennzeichenrechte, Designrechte, Markenrechte oder Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder anderweitiger gesetzlicher Vorschriften verstoßen. Eine rechtliche Prüfung kann auf Wunsch des Kunden erfolgen, wobei dieser die dafür entstehenden Rechtsberatungskosten zu tragen hat.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Stellt der Kunde der Agentur Vorlagen, Daten und Informationen zur Verwendung in der Gestaltung zur Verfügung, sichert er zu, dass er zur Weitergabe und Verwendung berechtigt ist und stellt die Agentur von Ersatzansprüchen Dritter frei. Eventuell anfallende Gebühren an Dritte (z.B. Verwertungsgesellschaften) sind durch den Kunden abzuführen.

(2) Die von der Agentur erstellten Werbemittel (Skizzen, Entwürfe, Posts, Copys, Bilder, Videos, Layouts, Dokumente, Arbeitsergebnisse und sonstige elektronischen Daten), die im Rahmen des Auftrags durch die Agentur angefertigt werden, verbleiben nach Ablauf der Vertragsbeziehung im Eigentum von der Agentur. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Werbemittel und ist nicht berechtigt, diese nach Ablauf des Vertrages weiter zu nutzen. Die Werbemittel können nachträglich gegen ein Nutzungsentgelt zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Kunden über. Das vom Kunden erworbene und ihm übertragene Nutzungsrecht darf ohne vorherige Absprache mit der Agentur Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

(3) Die Agentur behält sich vor, von ihrem Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen und erbrachte Leistungen für Eigenwerbung zu publizieren. Der Kunde erteilt der Agentur die Erlaubnis, dessen Firmenlogo und den erstellten Content für Werbezwecke als Referenzen nutzen zu dürfen.

§ 7 Haftung

(1) Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Diese Verantwortung richtet sich nach den allgemeinen Gesetzen und Vorschriften, insbesondere den Haftungsbestimmungen dieses Vertrages. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durchgeführten Projektmaßnahmen trägt der Kunde. Die Agentur haftet in keinem Fall für die in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über die Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für den patent-, urheber- und markenrechtlichen Schutz oder die Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzepte, Entwürfe etc.

(2) Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet die Agentur nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Die vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen.

(4) Aufgrund der Beschaffenheit des Internets, von Computersystemen, Smartphones, Tablets und anderen Endgeräten wird keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Software, Webseiten o.ä. übernommen.

(5) Dem Kunden ist bekannt und er akzeptiert, dass Software und Webseiten nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht völlig fehlerfrei erstellt werden können. Es kann auch vorkommen, dass ein Code nicht von jedem Endgerät richtig ausgelesen, interpretiert oder verarbeitet wird. Trotz der pflichtgemäßen Bemühungen der Agentur kann dies nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Agentur übernimmt daher keine Haftung dafür.

(6) Für mangelhafte Leistungen von Drittfirmen wird keine Haftung übernommen. Die Agentur verpflichtet sich, etwaige Ansprüche aus Gewährleistungsrechten gegenüber Dritten an den Kunden abzutreten.

(7) Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, die Agentur bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten nach besten Kräften zu unterstützen.

(8) Im Falle höherer Gewalt sind sämtliche Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

§ 8 Kündigung

(1) Der Vertrag wird für die Dauer des jeweils konkret mit dem Kunden vereinbarten Zeitraums abgeschlossen (Vertragslaufzeit) unter Geltung der jeweils mit dem Kunden konkret vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Falls nichts anderes vereinbart wird, gilt eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat mit eingeschriebenem Brief aufgelöst werden.

(2) Das wechselseitige Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe für eine fristlose Auflösung des Vertrages durch die Agentur liegen u.a. vor, wenn:

- der Kunde seine Zahlungen einstellt

- der Kunde Bestimmungen über die Zulässigkeit von Inhalten und Begriffen gegenüber Drittparteien nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht verstößt

- Dritte die Zulässigkeit der durch den Kunden angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte angreifen.

(3) Im Falle einer Vertragsverletzung durch den Kunden steht der Agentur das Recht zu, diesem den Zugang zu bereit gestellten Diensten und Dienstleistungen zu sperren. Einem gesperrten oder gekündigten Kunden ist es nicht gestattet, einen anderweitigen Zugang zu den Diensten der Agentur einzurichten oder dieses zu versuchen.

(4) Nach Vertragsbeendigung ist die Agentur nicht verpflichtet, Inhalte, Links oder Daten zu speichern oder verfügbar zu halten. Alle Nutzungsrechte an den von der Agentur bereit gestellten Diensten erlöschen mit Vertragsbeendigung und der Zugang zu den Diensten wird gesperrt.

§ 9 Geheimhaltung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von der Agentur oder im Auftrag von der Agentur handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen, Dokumente, Einzelheiten und Daten, die als solche gekennzeichnet oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind. Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der gesamten Dauer des Vertrages und während 5 Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 10 Datenschutz

(1) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt. Es sei denn, dass es für die Erbringung der Leistung, Dienstleistung bzw. Vermittlungsleistung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung für die Weitergabe besteht. Der Kunde erklärt sich mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner Daten gem. der gesonderten Datenschutzerklärung einverstanden.

(2) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Sämtliche Änderungen eines mit der Agentur geschlossenen Vertrages – wie auch die Eingehung des Vertrages – bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

(2) Auf sämtliche Verträge mit der Agentur ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.

(3) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz der Agentur (Mülheim an der Ruhr).

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden einvernehmlich durch eine wirksame oder durchführbare Regelung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

(5) Die Agentur ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zu ändern oder zu ergänzen, sofern es sich nicht um Klauseln handelt, die wesentliche Bestandteile des Vertrages darstellen.

(6) Sollte der Kunde den Änderungen der AGB widersprechen, ist die Agentur berechtigt, die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen, in die diese AGB einbezogen wurde, ordentlich zu kündigen.

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